Grippeschutzimpfung
 

Grippe: Impfen September bis Januar/Februar


 

Wer sich impfen lassen will, sollte die Grippeimpfung im Herbst, etwa im September oder Oktober, noch vor Beginn der Influenzasaison durchführen lassen. Da häufig die Grippewelle spät in Deutschland auftritt, machen natürlich auch Impfungen bis Januar/Februar des Folgejahres noch Sinn. Sehr früh Geimpfte kann man nach 6 Monaten eine zweite Impfung durchführen lassen, das betrifft die mehrfach chronisch Erkrankten, bei denen ein Schutz besonders wichtig ist. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Die Grippeschutzimpfung ist besonders wichtig für Menschen, die wegen einer anderen Erkrankung durch eine Influenza-Erkrankung besonders gefährdet sind. Zu ihnen gehören z.B.

Wer unter chronischen Erkrankungen leidet, braucht die Grippeimpfung

  • Herzkrankheiten, besonders Mitralstenose oder Herzinsuffizienz,

  • chronischen bronchopulmonalen Krankheiten wie Asthma, chronischer Bronchitis, Bronchiektasen (Aussackungen der Bronchien) und Emphysem (Lungenblähung),

  • chronischen Nierenkrankheiten,

  • Diabetes mellitus und anderen chronischen Stoffwechselkrankheiten,

  • angeborenen oder erworbenen Immundefekte einschließlich bestimmter Neubildungen und immunsuppressive Therapie,

  • chronischen Anämien.
     

Kinder mit einem Grundleiden sollten geimpft werden

Die Leistungsfähigkeit des Immunsystems ist abhängig vom Alter. Bei Kindern im Kindergarten- und Vorschulalter ist das Immunsystem noch nicht voll ausgereift. Sie leiden deshalb öfter an Erkältungen und Infektionen, als Erwachsene. Trotzdem sollten diese Erkrankungen zugelassen werden, denn das Immunsystem muss richtig trainiert werden. Eine Grippeschutzimpfung ist für normal entwickelte Kinder, die keine weitere Erkrankung haben, nicht erforderlich. Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt aber die Grippe-Impfung für Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens.

Grippeimpfung für alle ab 60 empfohlen

Anders sieht das bei älteren Menschen aus. Die Leistungsfähigkeit des Immunsystems nimmt, wegen der andauernden Belastungen und dem enormen Arbeitsaufwand, nach dem 50sten Lebensjahr wieder ab. Ab dem 60sten Lebensjahr sollte man sich deshalb jährlich gegen Grippe impfen lassen. Auch Menschen in Alten- und Pflegeheimen sollten regelmäßig geimpft werden.

Bestimmte Berufsgruppen sind besonders gefährdet

Die Grippeschutzimpfung wird auch allen Personen empfohlen, die durch ihren Beruf in erhöhtem Maße einer Infektion ausgesetzt sind oder selbst durch ihre Berufstätigkeit die Infektion auf andere übertragen können. Zu diesen Personengruppen gehören z. B. Menschen mit Tätigkeiten in:

  • Medizin und Zahnmedizin,
  • Polizei und anderer Ordnungsbehörden,
  • Rettungsdienste,
  • allgemeinen Verwaltung mit regem Publikumsverkehr,
  • Lebensmittel- und Energieversorgung,
  • für die Gemeinschaft wichtige Berufe, wie Lehrer/in, Erzieher/in, Busfahrer/in.

Eine Schwangerschaft ist keine Kontraindikation sondern eine neu empfohlene Indikation!

Bei Schwangeren hat sich eine neue Situation entwickelt. Nach aktuellen Studien ist es erwiesen, dass der Nutzen einer Grippeschutzimpfung in der Schwangerschaft, den das Risiko einer Schädigung für die Schwangerschaft und das Kind eindeutig überwiegt! Impfungen in der Stillzeit sind möglich.

Keine Impfung bei Allergie gegen Hühnereiweiß

Menschen, die gegen Hühnereiweiß allergisch sind, können nicht geimpft werden, weil die Impfstoffherstellung als Ausgangsstoff befruchtete Hühnereier verwendet. Es gibt aber bald einen alternativen Impfstoff.

Immunsystem ist vorübergehend geschwächt

Eine Grippeschutzimpfung kann das Immunsystem vorübergehend schwächen. Sie sollten in dieser Zeit Infektionsquellen meiden und Ihr Immunsystem zusätzlich mit allgemeinen Maßnahmen unterstützen, siehe Selbsthilfe. Die Impfstoffe sind für spezielle Viren hergestellt. Vor Viren eines anderen Typs bietet die Impfung keinen Schutz.

 

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Grippeimpfstoffe und Impfmodus

 

Impfstoffe werden jährlich neu entwickelt

In Deutschland sind Impfstoffe aus inaktivierten Krankheitserregern zugelassen. Die Impfstoffe werden aufgrund der neuesten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich neu hergestellt. Die WHO unterhält ein umfangreiches Überwachungssystem, das in 110 Ländern in nationalen Zentren die Entwicklung der Grippeviren beobachtet. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der jährliche Impfstoff auch Antigene gegen den gerade aktuellen Epidemiestamm des Grippevirus enthält, dieses Jahr auch den "Schweinegrippevirus".

Die Menge und Häufigkeit der Impfung ist bei Erwachsenen und Kindern unterschiedlich

Die folgenden Ausführungen zur Grippeschutzimpfung beziehen sich auf die in Deutschland übliche Form. Normalerweise wird folgender Impfmodus empfohlen:
  • Erwachsene und Kinder älter als 3 Jahre erhalten einmalig 0,5 ml.
  • Kleinkinder ab 7. Lebensmonat bis zu 3 Jahren erhalten zweimal 0,25 ml mit einem Mindestabstand von 4 Wochen.

  • Wenn Kinder zwischen dem 4. Und 12. Lebensjahr in den vergangenen vier Jahren nicht gegen Influenza geimpft wurden, werden zur Vervollständigung des Impfschutzes zwei Impfungen (0,5 ml) im Mindestabstand von vier Wochen empfohlen.

Schutz gegen Grippe beginnt nach 2 Wochen

Die Schutzwirkung beginnt ungefähr 2 Wochen nach der Impfung. Der Schutz hält während der gesamten Grippesaison an. Die Schutzquote liegt zwischen 0 und 70 Prozent. Die Grippeschutzimpfung schützt nicht vor Erkältungen und grippalen Infekten

 

Nebenwirkungen

 

Gute Verträglichkeit

Die Grippeschutzimpfung wird in der Regel gut vertragen und wird nur selten von Nebenwirkungen begleitet. An der Injektionsstelle kann es zu leichten Rötungen, Schwellungen und Verhärtungen kommen, die aber schnell wieder verschwinden.

Immunsystem ist vorübergehend geschwächt

Eine Grippeschutzimpfung kann das Immunsystem vorübergehend schwächen. Sie sollten in dieser Zeit Infektionsquellen meiden und Ihr Immunsystem zusätzlich mit allgemeinen Maßnahmen unterstützen, siehe Selbsthilfe. Die Impfstoffe sind für spezielle Viren hergestellt. Vor Viren eines anderen Typs bietet die Impfung keinen Schutz.

Allgemeine Reaktionen verschwinden meistens nach 2 Tagen

Möglich sind auch Körperreaktionen wie Unwohlsein, Müdigkeit, Frösteln, Temperaturerhöhung, Schweißausbruch, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen. Diese Begleiterscheinungen treten häufiger bei Wiederholungsimpfungen auf. Ganz selten kann es Konjunktivitis und Atembeschwerden kommen. Normalerweise klingen die Beschwerden innerhalb von zwei Tagen ab.

Seltene Begleiterscheinungen:

Wie bei jeder anderen Impfung, sind schmerzhafte Nervenreizungen möglich. Besteht bei einem Menschen eine Sensibilisierung gegen Inhaltsstoffe des Impfserums, so können allergische Reaktionen auftreten. Ganz selten kommt es zu einer Entzündungsreaktion der kleinen Blutgefäße.

Versorgungsanspruch bei Impfschaden ist gesetzlich geregelt

Wenn die Influenza-Schutzimpfung von der obersten Gesundheitsbehörde eines Bundeslandes öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen worden ist, haben Geimpfte, die einen Impfschaden erleiden, einen Versorgungsanspruch gemäß § 51 ff. BSeuchG. Anträge auf Entschädigung sind bei den zuständigen Versorgungsämtern zu stellen.


Wir haben Broschüren mit Informationen rund um die Grippeschutzimpfung in unserer Praxis ausliegen.

Patienten über 60 Jahre sollten sich gleichzeitig gegen Lungenentzündung impfen lassen.

50 % aller außerhalb des Krankenhauses auftretenden Lungenentzündungen werden durch Pneumokokken verursacht und gegen diese gibt es nun eine Impfung, die einmalig verabreicht 5 Jahre lang Schutz bietet. (Pneumovax 23 schützt vor 23 Arten der Krankheitserreger Pneumokokken).

Risikogruppen wie chronisch Kranke so etwa Asthmatiker, Diabetiker, Herzpatienten aber auch gesunde Menschen über 60 Jahre, sollten von diesem Angebot Gebrauch machen !

Es kommt ein so genannter Todimpfstoff zum Einsatz und damit besteht praktisch ein minimales Impfrisiko wie auch bei der Grippeschutzimpfungen, siehe oben.
Bei den oben aufgeführten Impfungen werden die Kosten voll von der Krankenkasse übernommen. Für alle andere gilt die private Begleichung. Viele Kassen beteiligen sich auch an diesen den Kosten, wenn die Rechnung eingereicht wird.

Es ist empfehlenswert, bei der Gelegenheit der Grippeschutzimpfung den Impfschutz generell überprüfen zu lassen. Es können Auffrischimpfungen anderer Art (FSME, Tetanus usw.) mit aufgefrischt werden.


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